Flexstrom insolvent

1Die Gerüchte gab es schon lange, jetzt sind sie Gewissheit: Der Billigstromanbieter Flexstrom ist insolvent. Davon betroffen sind auch die Töchter „Optimal Grün“ und „Löwenzahn Energie“.

Was heißt das für die betroffenen Kunden von Flexstrom und seinen Tochtergesellschaften?

Zunächst einmal müssen Sie keine Sorge haben, dass Sie ohne Strom dastehen. Zunächst läuft die Belieferung durch Flexstrom weiter. Und wenn diese beendet werden sollte, rutschen Sie im schlimmsten Fall rutschen in den Grundversorgertarif, meist bei Ihren örtlichen Stadtwerken.

Allerdings kann es ratsam sein, sich schnellstmöglich einen neuen Stromversorger zu suchen, wobei hier zunächst die vereinbarten Kündigungsfristen zu beachten sind.  Erst wenn Flexstrom nicht mehr liefern kann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wichtige Hinweise zum Anbieterwechsel gibt es übrigens im Artikel „Worauf soll man beim Wechsel des Stromanbieters achten?„.

Eventuell an geleistete Vorauszahlungen an Flexstrom sind wahrscheinlich leider verloren. Diese können Sie dann im Zuge des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und in welcher Höhe diese dann aber erstattet werden, ist unklar. Die laufenden monatlichen Abschläge müssen Sie weiterzahlen.

 

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