EU gegen die Befreiung der Großunternehmen von der EEG-Umlage

Die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage wurde 2000 eingeführt, um die Stromerzeugung durch wiederherstellbare Energiequellen, wie Wasserkraft, Windenergie, Erdwärme, Solarenergie und nachwachsende Rohstoffe, zu fördern. Die Energieerzeuger bekommen für den eingespeisten Ökostrom feste Vergütungssätze. Weiterhin verpflichtet die EEG-Umlage Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Quellen den Vorrang bei dem Einspeisen in das Stromnetz zu geben, wodurch Mehrkosten entstehen.

Seit dem 1. Januar 2012 dürfen sich stromintensive Großunternehmen von der EEG-Abgabe befreien lassen, um auf dem internationalen Markt Wettbewerbsfähig zu bleiben. Genauer gesagt, bei einem Verbrauch von über 1 Gigawattstunde pro Jahr sind nur 10% der Umlage von den Konzernen zu entrichten, ab 10 Gigawatt 1% und ab 100 Gigawatt sind nur noch 0,5% zu begleichen. Im Jahre 2012 wurden 979 Firmen befreit und in diesem Jahr ist die Anzahl der Unternehmen auf 2.245 gestiegen. Die EEG-Umlage wurde von 3,6 Cent je Kilowattstunde im Jahre 2013 auf 5,28 ct/kWh erhöht. Privathaushalte und kleine und mittlere Unternehmen müssen auch deswegen mehr zahlen, da Abgaben durch die Befreiung der energieintensiven Konzerne fehlen.

Jetzt kritisiert der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz. Er argumentiert, dass dieses Gesetz gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt und eine unerlaubte Beihilfe sei. Es ist wohl nicht zulässig, dass Stromverbraucher für die Erzeugung erneuerbarer Energien bezahlen müssen. Diese Woche will die EU-Kommission gegen Deutschland ein entsprechendes Beihilfeverfahren eröffnen. Dadurch will die Kommission das Privileg, der Großunternehmen eingeräumt wird, verbieten. Womöglich müssen dann die entlasteten Gesellschaften rückwirkend Beträge in Millionenhöhe an den Staat erstatten.

EU-Energiekommissar Günther Oettinger zweifelte vergangene Woche außerdem das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz an. Er äußerte, dass unzählige Regeln mit dem Wettbewerbsrecht und dem EU-Binnenmarkt nicht einheitlich seien. Deutschland wird nämlich für die Produktion von eigenem Windstrom gefördert, aber Norweger oder Dänen erhalten keine Förderung, wenn sie Strom nach Deutschland liefern.

Durch die Aufhebung von dem Sonderrecht auf Befreiung der Großunternehmen von der EEG-Umlage würden die Verbraucher enorm entlastet werden. Denn für das Jahr 2014 ist wieder eine Erhöhung der EEG-Umlage von 5,3 Cent auf ca. 6,1 Cent je Kilowattstunde zu erwarten.

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