Wie kann ich verhindern, dass mir der Strom gesperrt wird?

Ohne Strom geht heute eigentlich nichts mehr und daher kommt es für die meisten Haushalte einer Katastrophe gleich, wenn eine Stromsperrung droht. Hier wollen wir erklären, wie Sie am besten vorgehen, wenn Ihr Stromversorger droht, Ihnen den Strom abzustellen, weil Sie Ihre Rechnungen nicht gezahlt haben.

Die Voraussetzungen für eine Stromsperre

Am Anfang stellt sich die Frage, wann der Stromanbieter überhaupt berechtigt ist, den Strom wegen Zahlungsverzug abzustellen. Die Voraussetzungen sind in §19 der StromGVV geregelt:

  • Der Zahlungsrückstand muss mindestens 100 Euro betragen (zu strittigen Forderungen unten mehr)
  • Der Stromversorger muss die Sperre vier Wochen vorher angedroht haben
  • Das konkrete Datum muss dann nochmals drei Tage vorher benannt werden.

Noch ein wichtiger Hinweis – diese Voraussetzungen gelten nicht, wenn Sie Dauerkandidat für Sperrankündigungen sind. Daher ist es wichtig, dass Sie sich an unsere Tipps und Hinweise in diesem Artikel halten.

Wie wird der Strom abgeschaltet?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Ihnen der Strom abgestellt werden kann. Bei älteren Stromzählern muss tatsächlich jemand von Netzbetreiber vorbeikommen und Ihnen den Zähler verplomben. Ist der Zähler nicht öffentlich zugänglich, haben Sie also die rein theoretische Chance, die Sperrung zumindest hinauszuzögern, indem Sie einfach nicht zuhause sind. Ist Ihr Stromversorger aber – wie häufig bei Stadtwerken – auch Ihr Gasanbieter oder beliefert Sie mit Wasser, kann es allerdings passieren, dass er einfach die Versorgung damit einstellt -denn das ist oft von der Straße aus möglich. Den Kopf in den Sand zu stecken ist also eine schlechte Idee – besonders wenn man bedenkt, dass Ihr Versorger Ihnen schließlich auch den Gerichtsvollzieher vorbeischicken kann – und der lässt im Extremfall unter Polizeischutz die Tür bei Ihnen aufbrechen um den Stromzähler zu verplomben.

Bei vielen modernen Zählern besteht zudem die Möglichkeit, den Strom von der Ferne zu sperren – es kommt also gar kein Mitarbeiter mehr bei Ihnen vorbei.

Sie sehen, Versuche der Sperre mit Tricks zu entgehen, sind wohl aussichtslos.

Wie kann man die Stromabschaltung verhindern?

Welche echten Möglichkeiten haben Sie also, um eine Stromabschaltung zu verhindern?

Die richtige Abschlaghöhe und ein günstiger Anbieter helfen

Zunächst einmal können Sie schon präventiv tätig werden, indem Sie darauf achten, dass Sie immer den passenden Abschlag zahlen. Er sollte nicht zu niedrig angesetzt sein, damit es am Ende bei der Jahresrechnung keine böse Überraschung in Form einer hohen Nachzahlung gibt, sollte aber auch nicht zu hoch sein, damit Sie von den monatlichen Stromkosten nicht erdrückt werden. Achten Sie also darauf, was Sie verbrauchen und setzen Sie sich – die letzten Zählerstände zur Hand – mit Ihrem Versorger in Verbindung, um Ihre Verbrauchswerte anzupassen. Vielleicht sind Sie sogar noch im Grundversorger-Tarif eingestuft, bei dem Sie ohnehin zu viel für den Strom bezahlen. In dem Fall kann Ihnen Ihr bestehender Versorger vielleicht ein günstigeres Angebot machen. Bei Stromvergleichsportalen wie Verivox oder Check24 können Sie ansonsten nach einem günstigeren Stromanbieter suchen. Mit dem richtigen Abschlag und einem günstigen Anbieter kann es also ggf. erst gar nicht so weit kommen, dass Sie in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

In diesem Zusammenhang noch ein Tipp: Wie schon erwähnt wird man von seinem örtlichen Grundversorger (meist die „Stadtwerke“) oft auch noch mit Gas oder Wasser beliefert. Verteilen Sie am besten die Belieferung auf drei verschiedene Anbieter. Bleiben Sie z.B. hinsichtlich des Wassers bei den Stadtwerken, und wechseln beim Strom zu einem Discountanbieter. Wenn Sie Gas haben, kann sich auch ein Gasanbieterwechsel lohnen. So häufen Sie im Fall der Fälle nicht bei einem Versorger zu viele Schulden an.

Hohe Stromrechnung? Stundung oder Ratenplan vereinbaren!

Wenn Sie eine hohe Verbrauchsrechnung erhalten haben, sollten Sie sofort Ihren Stromversorger kontaktieren und entweder um eine Stundung und Ratenzahlungsvereinbarung bitten. In den meisten Fällen ist dies unproblematisch möglich. Wichtig ist dabei, dass Sie sich auch an das vereinbarte halten. Wird Ihnen z.B. der Vorschlag gemacht, 100 Euro im Monat von der Schlussrechnung abzustottern, Sie können aber absehen, dass Sie nur 75 EUR in Ihrem Monatsbudget unterbringen, sollten Sie das direkt sagen – platzt die Vereinbarung erst, wird Ihr Anbieter kein großes Interesse haben, Ihnen nochmals entgegenzukommen.

Solche Vereinbarungen können ganz unterschiedlich ausgestaltet werden, sprechen Sie hier einfach mit Ihrem Versorger. Sollte sich dieser zunächst querstellen, stellen Sie den Antrag nochmals schriftlich und liefern Sie möglichst viele Informationen: Erklären Sie, warum Sie zur Zeit nicht zahlen können und schicken Sie aussagekräftige Unterlagen mit (Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge). Hilfreich ist es zudem, wenn Sie anbieten können, eine Sicherheit zu stellen (Festgeldkonto, Bürgschaft).

Übrigens sind Stadtwerke und teurere Versorger eher bereit, Ihnen die Stromzahlung zu stunden, einmal mit einem Abschlag auszusetzen oder einen Ratenplan zu vereinbaren. Discountanbieter haben hier feste Prozesse und lagern die Vereinbarung von solchen Sondervereinbarungen oft an Dienstleister wie z.B. ein Inkassobüro aus. Das ist dann zwar ggf. etwas teurer, auf jeden Fall aber besser, als dass man ohne Strom dasteht.

Was tun, wenn es keine Ratenzahlung gibt? Am besten versuchen zu zahlen!

Schwieriger wird es, wenn Ihr Stromanbieter auch auf mehrfaches und intensives Bemühen nicht bereit ist, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihnen abzuschließen. Sie sollten dann am besten zuerst versuchen, die Stromkosten zügig zu begleichen:

  • Sie bekommen regelmäßig Gehalt? Versuchen Sie es mit einem Kredit bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse. Ist diese dazu nicht bereit, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob dieser bereit ist, eine Gehaltszahlung vorzuziehen (Vorschuss) oder Ihnen gar ein Darlehen zu gewähren.
  • Sie beziehen staatliche Sozialleistungen? Sprechen Sie mit der zuständigen Behörde. Ggf. ist die Übernahme von Stromschulden oder auch eine andere Hilfe möglich – fragen Sie einfach.
  • Freunde und Familie – auch wenn es Ihnen unangenehm sein sollte, sprechen Sie Freunde und Familie an, ob diese Ihnen nicht aushelfen können.
  • Unter bestimmten Umständen können Sie auch Hilfe von privaten und kirchlichen sozialen Verbänden und Einrichtungen erhalten, z.B. von der Caritas.
  • Versuchen Sie mit anderen Mitteln, kurzfristig das Geld aufzutreiben, damit Sie zumindest unter die 100 Euro Grenze kommen (s.o.). Lösungen können privat vermittelte Kredite, Pfandleihe, Autoverpfändung oder auch der Verkauf von Wertgegenständen sein.
  • Relativ neu sind kurzfristige Mikro-Kredite, die oft auch dann vergeben werden, wenn es einen negativen Schufa-Eintrag gibt.

Wenn Sie es irgendwie schaffen, Ihre Stromschulden zu bezahlen, wird eben auch nicht abgeschaltet.

Übrigens, auch wenn Sie es nicht hinkriegen, alles zu bezahlen oder unter die 100 Euro Grenze zu kommen – wenn überhaupt Zahlungen eingehen, wird Ihr Stromversorger vielleicht dann doch zu einem Ratenzahlungsvertrag bereit sein oder aus Kulanz von einer Sperre absehen!

Schutz vor der Abschaltung in manchen Fällen – § 19 StromGVV

Die StromGVV bietet in § 19 noch zwei kleine Lichtblicke, denn eine Stromsperre ist nicht zulässig, wenn „wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.“

Der erste Fall ist einfach zu regeln – steht die Sperre kurzfristig bevor und Sie können nachweisen, dass in wenigen Tagen Ihr Gehalt oder eine andere Zahlung eingeht, wird der Stromversorger von einer Sperre absehen. Weigert er sich, kann es durchaus von Erfolg gekrönt sein, die Stromsperre gerichtlich zu verhindern. Hier helfen Ihnen ein Rechtsanwalt oder auch die Rechtshilfestelle Ihres Amtsgerichts.

Schwieriger ist es zu definieren, wann die „Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen“. Klar, wenn Sie nur wenig mehr als 100 Euro im Rückstand sind und wird dies anders zu betrachten sein, als wenn Sie 2.000 Euro Stromschulden haben. Im Internet kursieren zu diesem Thema viele Legenden und irreführende Musterbriefe, in denen z.B. argumentiert wird, dass Ihre Tiefkühltruhe voll ist und deren Inhalt durch eine Stromsperre unbrauchbar würde – in den seltensten Fällen wird sich Ihr Stromversorger auf diese Argumentation einlassen.

An sich greift diese Regelung nur, wenn es wirklich gravierende Gründe sind, z.B. dann, wenn Sie elektrische Geräte betreiben, die für die Gesundheit unentbehrlich sind (z.B. Beatmungsgeräte) oder Sie sonst nachweisen können, dass durch eine Abschaltung der Energie gravierende gesundheitliche Folgen drohen (Neugeborene im tiefsten Winter). Für manche Stromversorger ist es zusätzlich ein Argument, wenn Sie von zuhause aus Arbeiten und durch die Stromabschaltung daran gehindert werden.

Versuchen Sie einfach, Ihre Situation so gut, verzweifelt und umfassend wie möglich zu schildern. Ihre Chancen steigen dabei aber, wenn Sie eben auch nachweisen können, dass es nicht zu lange dauert, bis Sie (zumindest etwas) zahlen können – das ist letztlich das, was den Versorger interessiert.

Sonderfall – Streit über die Strompreiserhöhung und andere begründete Widersprüche

In weiteren Sonderfällen sagt die Rechtsprechung übrigens, dass eine Abschaltung unzulässig ist, nämlich dann wenn Sie begründeten Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt haben und die unstrittigen Forderungen gezahlt haben. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Versorger den Strompreis erhöht hat und Sie der Erhöhung widersprochen haben oder wenn Sie den angesetzten Verbrauch für zu hoch halten (defekter Zähler, falsche Übermittlung der Werte). Im Zweifel wird der Verbraucher in solchen Fällen auch nicht sperren, kommt es aber hart auf hart, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie den Weg der einstweiligen Verfügung vor Gericht gehen wollen oder den strittigen Teil unter Vorbehalt zahlen oder z.B. als Sicherheit auf einem Treuhandkonto (Rechtsanwalt) bezahlen wollen.

Ausweg Prepaid-Stromzähler

Manche Stromanbieter haben auch Prepaid-Zähler im Angebot, bei denen Sie über Münzen oder spezielle Karten Ihren Strom im Bedarfsfalle „direkt am Zähler“ zahlen. Sprechen Sie Ihren Versorger oder Netzbetreiber an, ob Sie zu solch einem Prepaid-Zähler wechseln können. Oft erhöhen Sie damit auch Ihre Chancen, für eine hohe offene Rechnung noch eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen zu können, da dann ja kein Risiko besteht, dass die Forderung aus dem laufenden Verbrauch immer höher wird.

Wenn Sie auf den letzten Drücker zahlen

Sollten Sie kurz vor der angedrohten Abschaltung gezahlt haben, ist es unbedingt empfehlenswert, sich sofort mit Ihrem Anbieter in Verbindung zu setzen – es dauert ja etwas, bis die Zahlung eingegangen und dort verbucht wird. Sollte Ihr Versorger – wie die meisten Grundversorger und Stadtwerke – ein Kundencenter haben, wo eine Bareinzahlung möglich ist, nehmen Sie diesen Weg. Haben Sie überwiesen, sollte Sie sofort einen Kontoauszug oder einen anderen Nachweis der Bank beibringen, dass die Überweisung auch durchgeführt wurde. Wichtig: Wenn Sie einen Überweisungsträger stempeln lassen, reicht den meisten Anbietern nicht aus „Auftrag angenommen“, da dies ja vorbehaltlich der Kontodeckung ist. Notwendig ist der Stempel „Auftrag ausgeführt“. Sichergestellt ist dies auch bei einer Bareinzahlung am besten bei der Bank, bei der Ihr Anbieter auch sein Konto unterhält, notfalls bei der Sparkasse oder der Postbank. Leider sind diese Bareinzahlungen oft sehr teuer. Viel teurer kann es aber werden, wenn der Strom abgeschaltet wurde!

Was Sie auf gar keinen Fall machen sollten

Manche Menschen kommen auf die verrücktesten Ideen, wenn die Stromabschaltung bevorsteht – die meisten Ideen sind nicht besonders ratsam. Manche versuchen noch einen Anbieterwechsel, bevor die Stromsperre erfolgt. Das kann zwar klappen, schützt aber nicht unbedingt vor der Sperre. Außerdem entbindet das ja nicht davor, die aufgelaufenen Forderungen des alten Anbieters zu bezahlen. Wenn zudem absehbar ist, dass man auch diesen nicht bezahlen kann, macht man sich des Eingehungsbetrugs strafbar!

Ebenfalls strafbar ist es, z.B. Überweisungsträger zu fälschen und mit falschen Stempeln zu versehen, ungedeckte Schecks einzureichen, etc. Zudem merkt die Buchhaltung Ihres Stromversorgers dann meist in den heutigen Zeiten sehr schnell, dass das Geld nicht kommt. Sie verschaffen sich damit allenfalls einige Tage Zeit und dafür im Nachgang viel Ärger. Nur wenn das Geld dann wirklich kommt, wird Ihr Versorger zufrieden sein!

Und dass es auch nicht viel bringt, dem Stromsperrer einfach nicht die Tür aufzumachen, haben wir ja schon oben geschrieben!

Also, Hände weg von krummen Tricks, egal wie ernst die Lage ist!

Stromsperre droht – kompakt zusammengefasst

Hier nochmals das wichtigste zusammengefasst:

  • Sehen Sie zu, dass Sie gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, in Zahlungsrückstand zu kommen (Abschlagshöhe, günstiger alternativer Anbieter)!
  • Wenn Sie absehen können, dass Sie nicht zahlen können, kontaktieren Sie sofort Ihren Versorger. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihre Rechnung für fehlerhaft halten!
  • Vereinbaren und versprechen Sie nur, was Sie auch halten können! Wenn etwas nicht klappt wie vereinbart, sagen Sie direkt Bescheid.
  • Finden Sie keine Lösung, suchen Sie nach Lösungen – bei Bank, Jobcenter, Arbeitgeber, Verwandten, Freunden, der Caritas…
  • Keine krummen Lösungen!

Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Wenn Sie fair und offen sind, lässt sich fast immer eine Möglichkeit finden, die Stromsperre zu verhindern.

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Bild: Stromzähler, Pixabay

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